Informationen zur Datenverarbeitung

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
SILVERLINE CRUISES KFT.

Geschäftsbereich für die Beförderung von Fahrgästen auf dem Wasserweg
Gültig ab: 11.03.2025

Inhalt

  1. EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN
  2. Begriffsbestimmungen
  3. I. Geltungsbereich
  4. II. Verhältnis der Geschäftsbedingungen zu anderen Regelwerken, Vertragsinhalt
  5. III. Von der Gesellschaft erbrachte Dienstleistungen
  6. IV. Zustandekommen des Vertrages, Ticketkauf
  7. V. Tickets
  8. VI. Geschenkgutschein
  9. VII. Bestellung der Schiffscharter-Dienstleistung
  10. VIII. Beförderung von Handgepäck
  11. IX. Beförderung von Hunden
  12. X. Gastronomie
  13. XI. Teilnahmevoraussetzungen, Ausschluss von der Reise
  14. XII. Haftungsbeschränkung
  15. XIII. Rechte und Pflichten der Fahrgäste
  16. XIV. Rechte und Pflichten der Gesellschaft
  17. XV. Stornierung, Rücktritt
  18. XVI. Rückgabe von Tickets
  19. XVII. Beschwerdemanagement

EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN

Silverline Cruises Kft. organisiert und verkauft als Schifffahrtsgesellschaft
Programme zur Beförderung von Fahrgästen auf dem Wasserweg. Die von Silverline Cruises
Kft. angebotenen Dienstleistungen, deren genaue Beschreibung sowie die Bedingungen ihrer
Inanspruchnahme sind in diesen Geschäftsbedingungen, in den Nutzungsbedingungen sowie
in den allgemeinen Informationen auf
www.silver-line.hu
enthalten. Die Entgelte der Dienstleistungen sind auf der Webseite angegeben.

Begriffsbestimmungen

Gesellschaft: Silverline Cruises Kft.

Fahrgast: die natürliche Person, die die Dienstleistung in Anspruch nimmt; jede
Person, die sich nicht als Mitglied der Schiffsbesatzung an Bord aufhält.

Webseite: www.silver-line.hu

Abfahrtshafen: 1051 Budapest, Jane Haining Rakpart, Dock 11.

Von der Gesellschaft erbrachte Dienstleistungen: Stadtrundfahrt per Schiff,
Programmschifffahrt / Dinner Cruise, Schiffscharter.

Geschenkgutschein: ein ausschließlich auf der Webseite erwerbbarer, digital
ausgestellter Geschenkgutschein für zwei Personen, der für von der Gesellschaft bestimmte
Dienstleistungen eingelöst werden kann.

I. Geltungsbereich

Persönlicher Geltungsbereich

Der persönliche Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf
Silverline Cruises Kft. sowie auf alle Personen, die die von der Gesellschaft
erbrachten Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Als Fahrgast gilt jede Person, die sich nicht
als Mitglied der Schiffsbesatzung an Bord aufhält.

Angaben der Gesellschaft:

Silverline Cruises Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: 1044 Budapest, Zsilip utca 9.
eingetragene Betriebsstätte (Hafen und Büro): 1051 Budapest, Petőfi tér, Dock 11.
Firmenregisternummer: 01-09-973821
Steuernummer: 23692800-2-41
Telefon, Kundenservice: +36-20-332-5364
E-Mail-Adresse: [email protected]

Durch den Ticketkauf und die Inanspruchnahme der Dienstleistung erklärt der Fahrgast
durch schlüssiges Verhalten, dass er die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat
und diese als für sich verbindlich akzeptiert.

Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen umfasst alle von der
Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen, insbesondere die Beförderung von Fahrgästen auf
dem Wasserweg, touristische Dienstleistungen sowie gastronomische Leistungen,
vorbehaltlich gesonderter Regelungen für die Schiffscharter.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf die von der
Gesellschaft bzw. ihren Vertragspartnern betriebenen Fahrgastschiffe und Häfen.

Häfen: 1051 Budapest, Jane Haining Rakpart, Dock 11; 1011 Budapest, Batthyány tér
Hafen; Budapest, Margareteninsel Hafen.

Die Gesellschaft erbringt Beförderungsleistungen auf dem Wasserweg ausschließlich auf
dem Donauabschnitt in Budapest.

Zeitlicher Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Gesellschaft behält sich
das Recht vor, die Geschäftsbedingungen zu ändern oder aufzuheben. Änderungen treten mit
ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen sind auf
www.silver-line.hu
in ungarischer und englischer Sprache abrufbar sowie in gedruckter Form in Ungarisch
und Englisch im Abfahrtshafen und an Bord der Schiffe einsehbar. Auf Wunsch erteilt die
Gesellschaft Auskunft und gewährt Einsicht auch in solche Geschäftsbedingungen, die vor
weniger als sechs Monaten außer Kraft getreten sind.

II. Verhältnis der Geschäftsbedingungen zu anderen Regelwerken, Vertragsinhalt

Auf den zwischen der Gesellschaft und dem Fahrgast zustande kommenden Vertrag finden
diese Geschäftsbedingungen, die Bestimmungen der Bestellung und Bestätigung sowie die
von der Gesellschaft veröffentlichten Informationen und Hinweise Anwendung. Die auf der
Webseite der Gesellschaft veröffentlichten oder anderweitig veröffentlichten Informationen
und Beschreibungen zu den Dienstleistungen werden Bestandteil des zwischen der
Gesellschaft und dem Fahrgast geschlossenen Vertrages.

Für die Beförderungsverträge auf dem Wasserweg gelten insbesondere folgende Rechtsvorschriften:

  • Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch,
  • Gesetz Nr. XLII von 2000 über den Wasserverkehr,
  • Regierungsverordnung 261/2008 (XI.3.) über die Bedingungen der Personenbeförderung
    auf dem Wasserweg,
  • Verordnung 28/2000 (XII.18.) des Ministers für Verkehr, Nachrichtenwesen und Wasserwirtschaft
    über das Genehmigungsverfahren für Schifffahrtsaktivitäten,
  • Verordnung 57/2011 (XI.22.) des Ministeriums für Nationale Entwicklung über die Regeln
    des Wasserverkehrs,
  • Gesetz Nr. CLV von 1997 über den Verbraucherschutz,
  • Regierungsverordnung 45/2014 (II.26.) über die detaillierten Vorschriften von Verträgen
    zwischen Verbrauchern und Unternehmern.

III. Von der Gesellschaft erbrachte Dienstleistungen

Die Gesellschaft bietet komplexe Programmpakete an, die eine Beförderung von Fahrgästen
auf dem Wasserweg auf dem Budapester Donauabschnitt beinhalten. Die detaillierte
Beschreibung der Programme und touristischen Dienstleistungen ist auf
www.silver-line.hu
abrufbar.

Die Dienstleistungen im Überblick:

Stadtrundfahrt per Schiff: Eine Schifffahrt, die an vorher bekanntgegebenen Tagen
und Zeiten startet, vom vorgesehenen Hafen ablegt und in der Regel ohne Zwischenstopp
dorthin zurückkehrt. Für die Stadtrundfahrt können verschiedene Gastronomie- und
Unterhaltungsangebote hinzugebucht werden. Die Stadtrundfahrt ist kein
platzgebundenes Programm, eine Sitzplatzreservierung ist nicht möglich. Informationen
zu Fahrplan, Fahrtdauer, Tarifen, Route sowie zur Beschreibung und zum Inhalt der
Programme sind auf der Webseite verfügbar. Die Stadtrundfahrt findet nur bei
ausreichender Teilnehmerzahl statt, die Anzahl der Tickets ist begrenzt und richtet sich
nach der Kapazität des Schiffes.

Dinner Cruise, Programmschifffahrt: Eine an vorher bekanntgegebenen Tagen und
Zeiten startende Schifffahrt mit Sitzplatz, warmem Menü und – je nach Programm –
Unterhaltungsangeboten. Das Schiff legt vom vorgesehenen Hafen ab und kehrt ohne
Zwischenstopp dorthin zurück. Detaillierte Informationen zu Programminhalten, Menü- und
Getränkeauswahl, Route und Ticketpreisen finden sich auf der Webseite. Die Dinner Cruise
findet nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt, die Anzahl der Tickets ist begrenzt.
Bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen wird das Abendessen serviert, die Schifffahrt
kann jedoch verschoben werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.

Während der Stadtrundfahrten und Programmschifffahrten verkehren die Schiffe auf der
ausgeschriebenen Route, die Gesellschaft erbringt im Rahmen der Programme somit auch
eine Personenbeförderung auf dem Wasserweg.

Schiffscharter: Die Gesellschaft vermietet ihre Schiffe einschließlich Besatzung für
Veranstaltungen gegen ein gesondert vereinbartes Entgelt. Informationen zu Bedingungen
und Preisen der Schiffscharter sind unter der auf der Webseite angegebenen Telefonnummer
erhältlich. Für die Schiffscharter wird ein gesonderter Vertrag geschlossen.

Die Gesellschaft überprüft, ändert und erneuert ihre Programme laufend, um die Bedürfnisse
der Fahrgäste möglichst umfassend und auf hohem fachlichen Niveau zu erfüllen. Alle
Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht.

IV. Zustandekommen des Vertrages, Ticketkauf

Der Vertrag kommt zwischen der Gesellschaft und dem Fahrgast zustande. Schließt ein
Dritter den Vertrag nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Fahrgastes, so ist dieser
Dritte verpflichtet sicherzustellen, dass der Fahrgast alle relevanten Informationen erhält. Die
Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Vertretungsmacht zu prüfen.

Der Vertrag kommt durch den Kauf des Tickets, die Bezahlung des Ticketpreises und die
Übergabe des Tickets zustande und gilt damit als erfüllt. Elektronisch geschlossene Verträge
gelten nicht als schriftliche Verträge, sie werden von der Gesellschaft nicht gesondert
archiviert. Das Zustandekommen des Vertrages wird durch das elektronisch übersandte Ticket
und die Bestätigung dokumentiert. Der Vertrag kann in ungarischer oder englischer Sprache
geschlossen werden; im Falle von Abweichungen ist die ungarische Fassung maßgeblich.

Die Dienstleistungen der Gesellschaft können nur mit gültigem Ticket in Anspruch genommen
werden. Die Ticketpreise für die Dienstleistungen der Gesellschaft sind auf
www.silver-line.hu
einsehbar.

Kinder unter 4 Jahren können die Dienstleistungen ohne Ticket in Anspruch nehmen.

Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich in Forint oder Euro und beinhalten
die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Gesellschaft unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen,
damit die auf der Webseite veröffentlichten Informationen zutreffend, vollständig und aktuell
sind. Wird auf der Webseite offensichtlich ein falscher Preis angezeigt, ist die Gesellschaft
berechtigt, ohne rechtliche Konsequenzen einseitig vom Vertrag zurückzutreten.

Tickets können über die Webseite
www.silver-line.hu,
bei Vertriebspartnern sowie an der Kasse im Abfahrtshafen erworben werden.

Beim Kauf über die Webseite erfolgt die Bezahlung des Ticketpreises per Bankkarte. Die
Gesellschaft kann im Rahmen von Aktionen und Kooperationen Gutscheincodes ausgeben, die
bei Eingabe auf der Webseite automatisch einen Rabatt auf den Ticketpreis gewähren.

Beim Online-Kauf wird pro Buchung eine Administrationsgebühr erhoben. Die genaue
Höhe der Administrationsgebühr ist im Anhang aufgeführt und kann je nach Programm
variieren. Nach dem Kauf über die Webseite versendet das System eine Bestätigung mit
Bestellnummer, Bezeichnung der erworbenen Dienstleistung, Datum und Uhrzeit der Abfahrt,
Anzahl der Fahrgäste und dem zu zahlenden Betrag. Diese Bestätigung dokumentiert den
Vertragsschluss und den Ticketkauf. Die Beförderungsleistung auf dem Wasserweg kann
gegen Vorlage der Bestätigung in Anspruch genommen werden.

Bei Gruppenreisen ermöglicht die Gesellschaft dem Organisator, den Ticketpreis per
Banküberweisung zu bezahlen, sofern der Betrag bis zum Zeitpunkt der Abfahrt auf dem
Bankkonto der Gesellschaft gutgeschrieben ist. Gruppentickets können auch über die Webseite
per Bankkartenzahlung erworben werden.

Tickets können telefonisch über die Kundenhotline oder per E-Mail reserviert werden. Bei
einer E-Mail-Buchung sind das Datum und die Uhrzeit der Fahrt sowie Namen und
Kontaktdaten der Fahrgäste anzugeben. Die Gesellschaft bestätigt E-Mail-Reservierungen
innerhalb von einem Werktag. Bei Reservierung ist der Ticketpreis per Banküberweisung
oder spätestens 30 Minuten vor Abfahrt an der Kasse im Abfahrtshafen zu zahlen. Im Falle
von Banküberweisung kann die Dienstleistung nur in Anspruch genommen werden, wenn der
Ticketpreis auf dem Bankkonto der Gesellschaft gutgeschrieben wurde.

Tickets können auch an der Kasse im Abfahrtshafen sowie bei Vertriebspartnern erworben
werden. An der Kasse können Zahlungen in Forint oder Euro, bar oder per Bankkarte geleistet
werden. Die Gesellschaft veröffentlicht Informationen zum HUF/EUR-Wechselkurs. Bei
Zahlung in Euro erfolgt auch das Rückgeld in Euro.

Rechnungsstellung

Kauft der Fahrgast sein Ticket über die Webseite und bezahlt den Ticketpreis mit Bankkarte,
stellt die Gesellschaft automatisch eine Rechnung auf den vom Fahrgast angegebenen Namen,
die Anschrift und die Steuer-ID aus. Bei Banküberweisung stellt die Gesellschaft eine
Proforma-Rechnung sowie eine Endrechnung aus, die elektronisch an den Fahrgast
übermittelt werden.

Kauft der Fahrgast sein Ticket in bar, muss der Wunsch nach einer Barzahlungsrechnung
unmittelbar beim Kauf geäußert werden. In diesem Fall wird die Rechnung vor Ort
ausgestellt. Eine nachträgliche Ausstellung einer Barzahlungsrechnung ist nicht möglich.

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Anzahl der Tickets begrenzt ist und sich nach der
Kapazität des Schiffes und – bei Sitzplatzprogrammen – nach der Anzahl der Tische und
Stühle richtet. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Ticketverkauf auszusetzen oder
zu beenden.

V. Tickets

Beim Kauf über die Webseite oder per E-Mail werden keine physischen Tickets
ausgestellt. Die Gesellschaft sendet eine Bestätigung per E-Mail, die die Buchungsnummer,
die Bezeichnung der Dienstleistung, das Datum und die Uhrzeit der Fahrt sowie die Anzahl der
Fahrgäste enthält. Diese Bestätigung berechtigt den Fahrgast zur Inanspruchnahme der
Dienstleistungen der Gesellschaft.

In allen anderen Fällen – insbesondere beim Kauf bei Vertriebspartnern oder an der Kasse –
wird ein gedrucktes Ticket mit Seriennummer ausgestellt. Das Ticket enthält das Verkaufsdatum,
das Datum und die Uhrzeit der Abfahrt sowie einen internen Code („cruises code“), der auf die
Art der Dienstleistung, die Anzahl der Fahrgäste und den Ticketpreis hinweist. Das gedruckte
Ticket besteht aus drei Teilen: ein Teil verbleibt bei der Gesellschaft oder dem Vermittler, zwei
Teile erhält der Fahrgast; einer davon wird beim Boarding entwertet (abgetrennt). Dieser Teil
berechtigt zur Teilnahme an der Fahrt.

Mit einem gültigen Ticket ist der Fahrgast berechtigt,

  • die erworbene Dienstleistung, Fahrt, das Programm in Anspruch zu nehmen,
  • die kostenlosen Dienstleistungen zu nutzen (Toilettenbenutzung, Nutzung des Buffets
    während der Öffnungszeiten),
  • Handgepäck mitzuführen und – unter Beachtung der in diesen Geschäftsbedingungen
    festgelegten Einschränkungen – Hunde zu befördern.

Die Gesellschaft, die die Beförderung auf dem Wasserweg durchführt, verfügt über eine
gültige Haftpflicht- und Reiseversicherung, die für alle Schiffe, Häfen, Schwimmkörper,
Fahrgäste und Besatzungsmitglieder gilt. Das Ticket umfasst jedoch keine individuelle
Haftpflicht-, Lebens-, Unfall- oder Gepäckversicherung. Der Abschluss einer individuellen
Versicherung liegt im Ermessen des Fahrgastes, die Gesellschaft wirkt daran nicht mit.

Ticketkontrolle

Tickets und Bestätigungen werden von den Mitarbeitern der Gesellschaft im Hafen vor dem
Boarding kontrolliert.

VI. Geschenkgutschein

Die Gesellschaft bietet den Nutzern der Webseite Geschenkgutscheine zum Kauf an, die für
zwei Personen für ausgewählte, auf der Webseite angegebene Programme eingelöst werden
können.

Der Geschenkgutschein ist eine digital erstellte, nicht personalisierte elektronische Karte mit
einer eindeutigen Kennung, die zwei Personen zur Inanspruchnahme der Dienstleistung
berechtigt. Geschenkgutscheine können auf der Webseite für von der Gesellschaft
festgelegte Dienstleistungen erworben werden. Der Verkauf von Geschenkgutscheinen ist
ausschließlich der Gesellschaft vorbehalten. Vervielfältigung und Weiterverkauf des
Geschenkgutscheins sind strengstens untersagt. Die Verwendung eines
Geschenkgutscheins als Gewinn in einem Preisausschreiben bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft.

Der Nennwert und der Kaufpreis des Geschenkgutscheins sind identisch. Der
Geschenkgutschein kann für die auf dem Gutschein angegebene Dienstleistung eingelöst
werden, eine teilweise Einlösung oder Änderung der Dienstleistung ist nicht möglich.

Mit dem Kauf und der Verwendung des Geschenkgutscheins akzeptiert der Käufer bzw.
Nutzer die vorliegenden Regelungen. Der Kaufpreis des Geschenkgutscheins ist per
Bankkarte zu zahlen.

Der Geschenkgutschein enthält folgende Angaben: Bezeichnung der Dienstleistung,
eindeutiger Identifikationscode und -nummer.

Der Geschenkgutschein gilt nicht als Bargeld oder Wertpapier.

Nutzung des Geschenkgutscheins: Der Geschenkgutschein kann an Wochentagen
und Wochenenden nach vorheriger Reservierung eingelöst werden, ausgenommen
Feiertage. Ohne vorherige Reservierung kann die Gesellschaft einen Tisch oder Platz nur im
Rahmen der verbleibenden freien Kapazitäten zur Verfügung stellen.

Der Geschenkgutschein ist frei übertragbar.

Der Inhaber des Geschenkgutscheins ist berechtigt, den Gutschein innerhalb des
Gültigkeitszeitraums – ausgenommen Feiertage – für die darauf angegebene
Dienstleistung einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem der Inhaber telefonisch über die
Kundenhotline oder per E-Mail einen Tisch reserviert und anstelle der Zahlung die auf dem
Gutschein angegebene Kundennummer angibt.

Eine Auszahlung des Wertes des Geschenkgutscheins in bar ist ausgeschlossen, der
Geschenkgutschein kann nicht in Bargeld umgetauscht werden. Der Geschenkgutschein ist
einmalig einlösbar; nach Einlösung wird der Gutschein im System der Gesellschaft
entwertet.

Der Geschenkgutschein ist ein Jahr ab Kaufdatum gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
kann der Geschenkgutschein nicht mehr genutzt werden, ein etwaiger Restwert wird nicht
erstattet.

Der Geschenkgutschein kann von dessen rechtmäßigem Inhaber genutzt werden. Die
Gesellschaft ist nicht verpflichtet und nicht berechtigt, die Eigentumsverhältnisse zu
überprüfen. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung des Geschenkgutscheins.

VII. Bestellung der Schiffscharter-Dienstleistung

Die Gesellschaft übernimmt unter den auf der Webseite
www.silver-line.hu
veröffentlichten Bedingungen die Vermietung ihrer Schiffe einschließlich Besatzung als
Veranstaltungsort. Angebote für die Schiffscharter werden von der Gesellschaft individuell
erstellt. Eine Angebotsanfrage kann über das Kontaktformular auf der Webseite oder per
E-Mail an die E-Mail-Adresse der Gesellschaft gestellt werden. Für die Schiffscharter wird
ein gesonderter Vertrag geschlossen; für die Schiffscharter gelten primär die Bestimmungen
dieses gesonderten Vertrages.

VIII. Beförderung von Handgepäck

Jeder Fahrgast darf ein Handgepäckstück mitführen, dessen Abmessung 60 cm und dessen
Gewicht 10 kg nicht überschreitet und das das Ein- und Aussteigen sowie die Bewegung an
Bord nicht behindert. Kinderwagen und Regenschirme können auf allen Fahrten ohne
Einschränkung als Handgepäck mitgeführt werden. Die Mitnahme von Rollern und Fahrrädern
ist auf keiner Fahrt möglich.

Das Handgepäck ist vom Fahrgast entsprechend den Anweisungen der Besatzung so zu
platzieren, dass es den Verkehr, die Arbeit der Besatzung oder die Sicherheit der
Schifffahrt nicht beeinträchtigt und weder das Schiff noch andere Personen oder deren
Kleidung verunreinigt. Handgepäck darf nicht auf Sitzen abgelegt werden. Die Bewachung
des Handgepäcks obliegt dem Fahrgast und liegt in seiner Verantwortung. Die Gesellschaft
übernimmt keine Haftung für den Verlust, das Verschwinden, den Diebstahl oder die
Beschädigung von Gepäck und dessen Inhalt.

Im Notfall ist der Fahrgast verpflichtet, sein Handgepäck unverzüglich aus dem
Rettungsweg zu entfernen. Kommt der Fahrgast dieser Pflicht nicht nach, ist die Besatzung
berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Freihaltung der Rettungswege zu ergreifen,
einschließlich der Entfernung unbeaufsichtigt zurückgelassener Handgepäckstücke.

Folgende Gegenstände dürfen auf keiner Fahrt als Gepäck befördert werden:

  • Gegenstände, die die Gesundheit, körperliche Unversehrtheit oder Kleidung der Fahrgäste
    oder der Besatzung, das Schiff, seine Ausrüstung oder andere Gegenstände an Bord
    beschädigen können,
  • Gegenstände, deren Beförderung durch Gesetz oder behördliche Anordnung verboten,
    eingeschränkt oder genehmigungspflichtig ist,
  • explosive, brennbare, selbstentzündliche, giftige, radioaktive, ätzende, stark
    riechende oder infektiöse Stoffe,
  • geladene Schusswaffen (ausgenommen Dienstwaffen von Beamten im Einsatz) sowie
    Gegenstände, die nach dem Gesetz als besonders gefährlich für die öffentliche
    Sicherheit gelten,
  • Fahrräder, Roller.

Die Beförderung von übergroßem oder zusätzlichem Gepäck ist auf den Fahrten der
Gesellschaft nicht möglich.

IX. Beförderung von Hunden

Auf Dinner Cruises und Programmschifffahrten ist die Beförderung von Hunden nicht
möglich.

Bedingungen für die Beförderung von Hunden:
Blindenführhunde, Assistenzhunde für mobilitätseingeschränkte Personen sowie im Einsatz
befindliche Polizeihunde dürfen entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf
allen Fahrten befördert werden.

X. Gastronomie

Die Gesellschaft betreibt auf allen Fahrten ein Buffet. Die Gesellschaft behält sich das Recht
vor, das Buffet vorübergehend zu schließen oder die Öffnungszeiten einzuschränken.
Verkaufsaktivitäten an Bord ohne Zustimmung der Gesellschaft sind untersagt.

XI. Teilnahmevoraussetzungen, Ausschluss von der Reise

Die Dienstleistungen der Gesellschaft können nur mit gültigem Ticket in Anspruch genommen
werden. Wer kein gültiges Ticket vorweisen kann, darf an der Fahrt nicht teilnehmen. Die
Gesellschaft kann ein Ticket für ungültig erklären, wenn es derart beschädigt ist, dass
wesentliche Angaben nicht mehr lesbar sind oder ein begründeter Verdacht besteht, dass das
Ticket unbefugt manipuliert wurde. In solchen Fällen fertigt die Gesellschaft vor Ort eine
schriftliche Niederschrift an.

Die Beförderung kann eingeschränkt bzw. der Fahrgast von der Reise ausgeschlossen werden, wenn

  • er alkoholisiert oder berauscht ist,
  • er sich skandalös verhält oder durch sein Verhalten andere Fahrgäste erheblich stört,
  • er an einer ansteckenden Krankheit leidet,
  • er mit seinem Verhalten die Verkehrssicherheit, seine eigene oder die körperliche
    Unversehrtheit und Gesundheit anderer Fahrgäste sowie das Schiff oder dessen
    Ausrüstung gefährdet,
  • er durch seine Kleidung oder sein Gepäck das Schiff oder andere Fahrgäste verschmutzt,
  • er einen Gegenstand mitführt, der nicht als Handgepäck befördert werden darf, und diesen
    trotz Aufforderung nicht entfernt,
  • die Zahl der an Bord befindlichen Fahrgäste die behördlich zugelassene Kapazität des
    Schiffes erreicht hat.

Im Falle des Ausschlusses von der Fahrt erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.
Erfolgt der Ausschluss nach Abfahrt des Schiffes aufgrund des Verhaltens des Fahrgastes,
ist der Fahrgast verpflichtet, das Schiff auf Anweisung der Besatzung im nächstgelegenen
Hafen zu verlassen. Bei ansteckend erkrankten Fahrgästen ist die Besatzung bemüht, diese zu
isolieren und schnellstmöglich in den nächstgelegenen Hafen zu bringen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen an den von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen und
Programmen nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen. Reist ein Kind allein, ist die
Gesellschaft berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen.

XII. Haftungsbeschränkung

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Programme, Abfahrtszeiten,
Fahrtdauer und Routen zu ändern. Die angegebenen Fahrzeiten sind unverbindliche
Richtwerte; sollte die Fahrt länger oder kürzer dauern als geplant, übernimmt die
Gesellschaft hierfür keine Haftung. Die Gesellschaft ist bemüht, den Fahrplan einzuhalten,
übernimmt aber keine Verantwortung für Verspätungen.

Fahrten finden nur bei ausreichender Anzahl von Fahrgästen statt. Wird eine Fahrt
abgesagt, informiert die Gesellschaft den Fahrgast.

Die Teilnehmerzahl an den Fahrten kann aus Sicherheitsgründen, zum Schutz des Schiffes
sowie nach Maßgabe der Kapazität und – bei Sitzplatzprogrammen – der Anzahl der
Tische und Stühle begrenzt werden. Bei Überbuchung oder besonderen Veranstaltungen
kann die Gesellschaft die Erbringung der Dienstleistung verweigern. Bei außergewöhnlichen
Wetterbedingungen, technischen Gründen oder unvorhersehbaren, außerhalb des
Einflussbereichs der Gesellschaft liegenden Ereignissen (höhere Gewalt) ist die Gesellschaft
berechtigt, die Fahrt abzusagen.

Informationen zu abgesagten Fahrten veröffentlicht die Gesellschaft im Abfahrtshafen, und – sofern
eine E-Mail-Adresse des Fahrgastes vorliegt – informiert sie diesen auch per E-Mail. Außerdem
werden die Vertriebspartner kurz über die Absage informiert. Im Falle einer abgesagten Fahrt
erstattet die Gesellschaft den Ticketpreis oder bucht – sofern der Fahrgast einverstanden ist –
das Ticket kostenfrei auf eine andere Fahrt um. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, weitere
Schäden oder Kosten zu erstatten.

Bei nicht platzgebundenen Programmen werden die Sitzplätze in der Reihenfolge des
Eintreffens vergeben. Bei Sitzplatzprogrammen stellt die Gesellschaft dem Fahrgast den
reservierten Tisch bzw. die reservierte Aussicht zur Verfügung, sofern der Fahrgast von der
Möglichkeit der Tischreservierung Gebrauch gemacht hat. In allen anderen Fällen werden die
Tische durch die Gesellschaft zugeteilt.

Die Gesellschaft behält sich vor, das angekündigte Schiff durch ein anderes Schiff ihrer
Flotte zu ersetzen. In diesem Fall wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Kann eine
begonnene Fahrt nicht fortgesetzt werden, bringt die Gesellschaft die Fahrgäste zum
Abfahrtshafen zurück oder erstattet die nachgewiesenen Rückreisekosten sowie den
Ticketpreis ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr. Für weitere Schäden übernimmt die
Gesellschaft keine Haftung.

Schiffe und Häfen sind mit Sicherheitskameras ausgestattet; die Datenschutzerklärung zur
Kameranutzung ist an Bord und in den Häfen einsehbar. Auf die Videoüberwachung wird an
den Eingängen hingewiesen.

Die Gesellschaft weist die Fahrgäste darauf hin, dass Allergene auf der Speisekarte des
Bordrestaurants gekennzeichnet sind. Bei Dinnerprogrammen können Nahrungsmittelallergien
und -intoleranzen bei der Buchung im Bemerkungsfeld angegeben werden. Die Gesellschaft
ist bemüht, den Bedürfnissen der Fahrgäste nachzukommen, jedoch sind bestimmte Zutaten
bei der Zubereitung der Speisen unverzichtbar. Die Gesellschaft kann nicht garantieren, dass
Speisen nicht mit anderen Zutaten in Berührung kommen; Fahrgäste mit Allergien oder
Unverträglichkeiten nehmen daher auf eigenes Risiko am Programm teil. Jegliche Haftung der
Gesellschaft wird ausgeschlossen.

Die Gesamthaftung der Gesellschaft ist auf 150 % des Ticketpreises begrenzt.

XIII. Rechte und Pflichten der Fahrgäste

Mit einem gültigen Ticket ist der Fahrgast berechtigt, die Schifffahrt anzutreten und die an
Bord verfügbaren, kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen zu nutzen. Der Fahrgast
ist berechtigt, die Einrichtungen und Ausstattungen an Bord bestimmungsgemäß zu nutzen.
Auf allen Schiffen stehen Toiletten kostenlos zur Verfügung. Konsumationen im Buffet sind
kostenpflichtig.

Im Hafen dürfen sich Fahrgäste nur in den für sie ausgewiesenen Bereichen aufhalten; das
Mitführen vom Transport ausgeschlossener Gegenstände in den Hafenbereich ist
untersagt.

Der Fahrgast darf die Gangway vom Schwimmkörper zum Schiff bzw. den Steg eines direkt
am Ufer vertäuten Schiffes nur betreten, wenn diese von der Besatzung freigegeben wurde.

Fahrgäste dürfen sich nur in den für sie freigegebenen Bereichen des Schiffes aufhalten.
Begleitpersonen ohne Ticket – mit Ausnahme von Begleitpersonen von Kranken oder
Menschen mit Behinderung – dürfen das Schiff nicht betreten.

Zur Vermeidung von Unfällen ist es verboten, die Reling oder die Brüstung des Schiffes zu
öffnen, Fenster zu öffnen oder auf der Reling bzw. der Brüstung zu sitzen.

Im Falle eines Wasserverkehrsunfalls oder einer ungewöhnlichen Situation ist der Fahrgast
verpflichtet, die Anweisungen der Besatzung vollständig zu befolgen.

Der Fahrgast ist verpflichtet, die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sowie die an Bord
angebrachten Warn- und Verbotsschilder zu beachten. Das Rauchen ist nur in den
ausgewiesenen Bereichen gestattet. Das Beschädigen, Verschmutzen oder Verunreinigen des
Hafens, des Schiffsanlegers oder des Schiffes ist untersagt. Fahrgäste, die gegen diese
Vorschrift verstoßen, sind verpflichtet, die Kosten der Wiederherstellung, Reinigung und
Desinfektion sowie den gesamten dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

Der Fahrgast ist verpflichtet, beim Ein- und Aussteigen mitzuwirken, sein gültiges Ticket
zur Kontrolle auszuhändigen bzw. die elektronische Bestätigung vorzuzeigen. Das Verhalten
des Fahrgastes darf die Arbeit der Besatzung nicht stören oder behindern. Der Fahrgast hat
sämtliche Anweisungen des Kapitäns zu befolgen. Bei nicht platzgebundenen Programmen
werden die Sitzplätze in der Reihenfolge des Eintreffens vergeben.

Der Fahrgast muss spätestens 15 Minuten vor Beginn des Programms bzw. der Schifffahrt
am Abfahrtshafen eintreffen und sein gültiges Ticket bzw. seine Bestätigung vorzeigen.
Kommt der Fahrgast dieser Pflicht nicht nach und verhindert seine Verspätung die
planmäßige Abfahrt des Schiffes, kann die Gesellschaft die Erbringung der
Dienstleistung verweigern.

Findet der Fahrgast einen unbeaufsichtigt zurückgelassenen Gegenstand, hat er diesen
unverzüglich der Besatzung zu melden und zur sicheren Aufbewahrung zu übergeben. Die
Besatzung fertigt über Fundsachen eine Niederschrift an.

Eigene Speisen und Getränke dürfen nicht an Bord gebracht werden.

XIV. Rechte und Pflichten der Gesellschaft

Bei Besitz eines gültigen Tickets ist die Gesellschaft verpflichtet,

  • das Schiff zu Beginn der Dienstleistung in einem aus schifffahrtstechnischer Sicht
    betriebsfähigen Zustand bereitzustellen,
  • die Dienstleistung den Fahrgästen mit gültigem Ticket gemäß den zuvor
    bekanntgegebenen Bedingungen zu erbringen,
  • die Beförderung auf dem Wasserweg unter Einhaltung der einschlägigen
    Sicherheitsvorschriften durchzuführen und die sichere Beförderung der Fahrgäste zu
    gewährleisten,
  • die Dienstleistung in der angekündigten und zu erwartenden Qualität zu erbringen,
  • Beschwerden von Fahrgästen zu prüfen, zu bearbeiten und mit den Fahrgästen
    zusammenzuarbeiten.

XV. Stornierung, Rücktritt

Der Fahrgast kann vor Abfahrt des Schiffes vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die
Stornierung der Dienstleistung weniger als 24 Stunden vor Abfahrt, werden der bezahlte
Ticketpreis und die Administrationsgebühr nicht erstattet; die Gesellschaft ist berechtigt,
diese Beträge als Vertragsstrafe einzubehalten. Erfolgt die Stornierung mehr als 24 Stunden
vor Abfahrt, kann die Gesellschaft 10 % des im Voraus gezahlten Entgelts als
Bearbeitungskosten einbehalten. In diesem Fall erstattet die Gesellschaft dem Fahrgast den
Ticketpreis und die Administrationsgebühr abzüglich der Bearbeitungskosten.

Erscheint der Fahrgast zu seinem vorab gebuchten Programm verspätet und kann am Programm
nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt teilnehmen, kann die Gesellschaft – vorbehaltlich
freier Kapazitäten – das Ticket gegen Zahlung eines Aufpreises von 50 % des ursprünglichen
Ticketpreises vor Ort auf einen anderen Termin umbuchen.

Für Tickets, die über Vertriebspartner erworben wurden, gelten die Stornobedingungen des
jeweiligen Partners, die von den vorliegenden Regelungen abweichen können. Die
Gesellschaft übernimmt keine Haftung für die von Vertriebspartnern angewendeten
Bedingungen.

Nach Beginn der Schifffahrt ist eine teilweise Rückerstattung des Ticketpreises
ausgeschlossen.

XVI. Rückgabe von Tickets

Die Rückgabe eines gedruckten Tickets kann spätestens bis zum Abfahrtszeitpunkt des
Schiffes an der Kasse im Abfahrtshafen beantragt werden. Das Ticket ist abzugeben, die Kasse
entwertet es. Wurde zum Ticketkauf eine Rechnung ausgestellt, ist die Originalrechnung
ebenfalls vorzulegen. Kann der Fahrgast das Ticket und/oder die Originalrechnung nicht
vorlegen, kann die Gesellschaft dem Rückgabeersuchen nicht nachkommen. Die Rückzahlung
des Ticketpreises erfolgt in bar in der Währung, in der das Ticket bezahlt wurde. Vom
Ticketpreis wird die Bearbeitungsgebühr abgezogen.

Für online erworbene Tickets kann die Rückgabe online veranlasst werden. Die Gesellschaft
erstattet den Ticketpreis innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Stornierung in der
Währung, in der die Zahlung erfolgt ist. Die Rückzahlung erfolgt auf demselben Weg wie die
Zahlung: Bei Kartenzahlung erfolgt die Rückerstattung auf das Bankkonto, das der Karte
zugeordnet ist; bei Banküberweisung auf das Konto, von dem die Zahlung erfolgte.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die im Tarifaushang angegebene Bearbeitungsgebühr vom
Erstattungsbetrag abzuziehen.

XVII. Beschwerdemanagement

Die Gesellschaft informiert die Fahrgäste, dass sie Beschwerden im Zusammenhang mit der
Dienstleistung innerhalb von spätestens 8 Tagen nach dem betreffenden Ereignis oder
Verhalten über folgende Kontaktmöglichkeiten einreichen können:

Normaltarif-Telefonnummer: +36-20-332-5364
E-Mail-Adresse: [email protected]
Postanschrift: 1044 Budapest, Zsilip utca 9.
Vor Ort über das Beschwerdebuch für Verbraucher.

Beschwerden können an der Kasse im Abfahrtshafen oder an Bord bei der Besatzung
vorgebracht werden. Die Besatzung ist bemüht, Beschwerden nach Möglichkeit umgehend zu
prüfen und abzuhelfen.

Die Gesellschaft hält alle Beschwerden schriftlich fest; die Niederschrift enthält den Namen
und die Kontaktdaten des Beschwerdeführers, Ort, Zeit und Art der Beschwerde, eine
detaillierte Beschreibung des Beschwerdegegenstandes, eine Liste der beigebrachten Beweise,
die Stellungnahme der Gesellschaft, sofern die Beschwerde sofort geprüft werden kann, sowie
die Unterschriften der Beteiligten.

Die Gesellschaft prüft schriftliche Beschwerden innerhalb von 30 Tagen ab Eingang und
teilt dem Beschwerdeführer das Ergebnis der Prüfung innerhalb dieser Frist mit. Lehnt die
Gesellschaft die Beschwerde ab, ist dies zu begründen. Anonyme Beschwerden oder Beschwerden
mit bereits beantwortetem, identischem Inhalt werden nicht erneut geprüft.

Bei Verbraucherstreitigkeiten kann sich der Fahrgast an die für seinen Wohnsitz oder
Aufenthaltsort zuständige Schlichtungsstelle wenden. Nach dem Sitz der Gesellschaft ist die
Budapester Schlichtungsstelle zuständig (Budapesti Békéltető Testület, 1016 Budapest,
Krisztina krt. 99. 1. em. 111., Postanschrift: 1253 Budapest, Pf.: 10., Telefonnummer:
+36-1-488-2131, Webseite:
www.bekeltet.bkik.hu).
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen sind unter
www.bekeltetes.hu abrufbar.

Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten können Verbraucher auch die von der
Europäischen Kommission betriebene Online-Streitbeilegungsplattform nutzen:
http://ec.europa.eu/odr.

Bei Verstößen gegen verbraucherschutzrechtliche Vorschriften kann der Fahrgast ein Verfahren
bei der örtlich zuständigen Verbraucherschutzbehörde einleiten. Die Kontaktdaten der
Verbraucherschutzbehörden sind unter
http://fogyasztovedelem.kormany.hu
abrufbar, wo weitere nützliche Informationen bereitstehen.

Führt die außergerichtliche Beilegung der Streitigkeit nicht zum Erfolg, wenden sich die
Parteien an das sachlich und örtlich zuständige ordentliche Gericht.

Für die hier geregelten Rechtsverhältnisse gilt kein Verhaltenskodex; die Gesellschaft hat sich
keinem entsprechenden Kodex unterworfen.

Die offizielle Sprache dieses Dokuments ist Ungarisch. Im Falle von Abweichungen zwischen
der englischen und der ungarischen Fassung ist die ungarische Version maßgeblich.

Administrationsgebühr in EUR

Der in Forint auszudrückende Betrag der Administrationsgebühr kann anhand des auf der
Webseite veröffentlichten HUF/EUR-Wechselkurses berechnet werden.

Programm Administrationsgebühr (EUR)
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Budapest Dinner Cruise with Folklore and Operetta Show 2
Dinner and Lights Cruise 2
Sightseeing Cruise 1
Pizza & Beer Cruise 2
Sunset Cocktail Cruise 2
Unlimited Booze Cruise 2
Prosecco & Wine Cruise 2
Unlimited Beer Cruise 2
Drink & Piano battle show 2
Drink & Hungarian Folklore show 2